Die Handwerkskammern informieren:
Mischsortimenstregeln gelten auch für Handwerksbetriebe. Diese können auch einzelhändlerisch tätig sein, wenn die Werkstatt-Tätigkeit überwiegt und den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit darstellt.
Liebe Kundinnen und Kunden
Die Einrahamungswerkstatt ist von der Schießung ausgenommen.
Einen Beratungstermin vereinbaren Sie bitte unter:
Gerne berate ich Sie mit Maske und Abstand.
Der neue große Raum wird regelmäßig gelüftet.
Desinfektionsmittel stehen bereit.
Ihr neu eingrahmtes Bild liefern wir Ihnen direkt nach Hause.
Bitte bleiben Sie gesund.
Ihre Dorothea Kubik